Jahresbericht
2019
Mitglieder und Beitrag

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungsbereichen grundsätzlich von den Unternehmern getragen. Die Unternehmen sind kraft Gesetzes Mitglieder der Unfallkasse Baden-Württemberg.

Im Jahr 2019 war die Unfallkasse Baden-Württemberg für sich selbst und für folgende Unternehmen zuständig:

  Anzahl
Land Baden-Württemberg 1
Selbstständige Unternehmen im Landesbereich 143
Stadtkreise 9
Landkreise 35
Städte und Gemeinden 1.092
Selbstständige Unternehmen im Kommunalbereich 1.616
Summe 2.897
Privathaushalte bei der UKBW veranlagt 13.775
Minijobs 43.754
Privathaushalte gesamt 57.529
Gesamtsumme 60.426

Die Aufwendungen werden nach dem Umlageprinzip auf die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Baden-Württemberg umgelegt. Bemessungsgrundlage für die Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise ist die Einwohnerzahl. Für die selbstständigen Unternehmen wird als Bemessungsgrundlage die Entgeltsumme der Unternehmen herangezogen. Bei den Privathaushalten werden feste Beträge ("Kopfbeitrag") pro Haushaltshilfe berechnet. Bei geringfügig in Privathaushalten Beschäftigen werden die Beiträge im Haushaltsscheckverfahren von der Minijobzentrale nach der Entgeltsumme erhoben. Der Beitrag für das Land Baden-Württemberg wird als Festbeitrag berechnet.

Die Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg weist für die Beitragsberechnung folgende Umlagegruppen aus und mit dem Haushaltsplan 2019 wurden folgende Umlagebeiträge/Beitragssätze beschlossen:

Umlagegruppe 1

In diesen Bereich fallen alle Unternehmen des Landes, die Hilfeleistungsunternehmen ohne Gemeindefeuerwehren und die selbstständigen Unternehmen im Landesbereich.


Tabelle

Diagramm
Land Baden-Württemberg Betrag [€]
Allg. Unfallversicherung 12.594.900,00
Schüler-Unfallversicherung 19.608.400,00
Hilfeleistungen 7.262.400,00
Helfer bei nicht gewerbsmäßiger Haltung von Fahrzeugen und Reittieren 716.600,00
Summe 40.182.300,00

Selbstständige Unternehmen Landesbereich
5,50 € pro 1.000,00 € gemeldete Entgeltsumme

Umlagegruppe 2

Die Umlagegruppe 2 wird von den Unternehmen im kommunalen Bereich (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) den Gemeindefeuerwehren, den selbstständigen Unternehmen im Kommunalbereich und den Privathaushalten gebildet.


Tabelle

Diagramm
Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise Städte/Gemeinden
je Einwohner in €
Stadtkreise
je Einwohner in €
Landkreise
je Einwohner in €
Allg. Unfallversicherung 2,80 4,27 1,47
Schüler-Unfallversicherung 5,77 5,77 1,50
Eigenbauarbeiten 0,43 0,43  
Pflegeunfallversicherung 0,11 0,11  
Gemeindefeuerwehren 0,90 0,19  
Summe 10,01 10,77 2,97
Straßenunterhaltung 640 / Kopf 640 / Kopf
Selbstständige Unternehmen Kommunalbereich

3,35 € pro 1.000,00 € gemeldete Entgeltsumme

Privathaushaltungen

Voller Jahresbeitrag 48,00 €/Haushaltshilfe

Geringfügig Beschäftige in Privathaushalten ("Minijobs")

Geringfügig Beschäftige in Privathaushalten können von ihren Arbeitgebern im sogenannten Haushaltsscheckverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) gemeldet werden. Seit dem 01.01.2006 erfolgt die Veranlagung für alle Unfallversicherungsträger in Deutschland bei der Minijobzentrale.